Rechtsberatung
GESELLSCHAFTSRECHT, UNTERNEHMENSSTEUERRECHT

Wird ein Unternehmen als Personen- oder Kapitalgesellschaft betrieben, sind Gesellschafter und Geschäftsführung in jeder Phase des Unternehmens mit gesellschaftsrechtlichen Sachverhalten konfrontiert.

Vor Gründung einer Gesellschaft stellen sich grundlegende Fragen wie etwa nach Rechtsform, Mehrheitsverhältnissen oder Einlagen.

Später werden oft Änderungen und Anpassungen der vertraglichen Grundlagen erforderlich, beispielsweise bei Ein- oder Austritt von Gesellschaftern, Kapitalerhöhungen, Errichtung eines Aufsichtsrates oder Abschluss von Treuhand-, Stimmbindungs- oder Ergebnisabführungsverträgen.

Aus dem laufenden Betrieb heraus ergeben sich auch immer wieder Fragen im Zusammenhang mit der Haftung der Geschäftsführung und der Gesellschafter und den Möglichkeiten einer angemessenen Haftungsbeschränkung.

Wir stehen Ihnen für alle Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften beratend zur Verfügung. Unser Anspruch ist es, neben einer fundierten Beantwortung von Einzelfragen und der Vorbereitung von laufenden Beschlüssen auch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen zur individuellen und konfliktvermeidenden Umsetzung Ihrer Interessen zu erarbeiten.

Wir unterstützen Sie durch die Teilnahme an Besprechungen auf Führungsebene oder im Gesellschafterkreis und setzen dort erarbeitete Konzepte in Verträge und Beschlüsse um. Gefordert fühlen wir uns sowohl bei der Beratung von Einzelgesellschaften als auch in Fragen des Konzernrechts.

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