Rechtsberatung
Verwaltungsrecht

In dem breit gefächerten Spektrum des öffentlichen Rechts sind wir sowohl für private als auch für kommunale/öffentliche Auftraggeber tätig – von der rechtlichen Bewertung eines Konzepts bis zur Prozessführung – insbesondere auf folgenden Feldern:

Bauen und Planen Bauleitplanung der Gemeinden (einschließlich damit verbundener städtebaulicher Verträge), Baulandumlegung,
Genehmigungen von Bauvorhaben (vom Einfamilienhaus bis zu öffentlichen Großvorhaben),
immissionsrechtliche Anlagengenehmigungen.
Umwelt Planfeststellungsverfahren (inkl. Naturschutz- und Wasserrecht),
Bodenschutzrecht
Kommunales Rechtsstellung der Bürgermeister/Gemeinderäte, Bürgerbegehren,
Kommunale Abgaben (Beiträge, Gebühren, Zweitwohnungssteuer),
Straßen- und Wegerecht,
Kommunalwirtschaft (einschließlich Beihilfen und Subventionen sowie Privatisierung)
Erneuerbare Energie Geothermie (inkl. Bergrecht), Wind- und Solarparks
Enteignung
Staatshaftung

Bei Bedarf, vor allem in den Bereichen Vergaberecht und Privatisierungen, bearbeiten wir Ihr Anliegen ressort-übergreifend zusammen mit den jeweiligen Spezialisten in unserem Hause.

Ihre Ansprechpartner
für diesen Bereich: